Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) besteht die Möglichkeit Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Therapiekosten. Informationen dazu können in der Praxis oder direkt bei den Krankenkassen eingeholt werden.
Kosten Psychotherapie/Klinisch-psychologische Behandlung (Stand 2024):
Abrechnungsmöglichkeiten mit:
Ablaufinformation für Kostenzuschuss:
Vor der 2. Therapieeinheit ist eine ärztliche Bestätigung (z.B. Hausarzt) erforderlich.
Die ersten 10 Therapieeinheiten sind bewilligungsfrei, ab der 11. ist ein Antrag für den weitere Gewährung dieses Kostenzuschusses notwendig. Für den Kostenzuschuss ist die Honorarnote inkl. Einzahlungsbestätigung und ärztliche Bestätigung an die jeweilige Krankenkasse zu senden.
Höhe Kostenzuschüsse durch die Krankenkassen (Stand 1.1.2024):
Psychotherapie als Sachleistung (SE und WS):
Als Vertragstherapeutin der ARGE Psychotherapie besteht die Möglichkeit für einen Kassenplatz, d.h. die Therapiekosten als
für Versicherte der ÖGK, BVAEB, SVS zu beantragen. Bei positivem Bescheid durch die Krankenkasse werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Voraussetzung:
Diagnostik: klinisch-psychologische bzw. neuropsychologische Testung
Die Kosten richten sich nach Fragestellung, Zeitaufwand und eingesetzten Testverfahren.
Gruppenpsychotherapie:
Die Therapiekosten richten sich nach Thema, Zeitaufwand und Gruppengröße.
Biofeedback/Neurofeedback:
Absageregelung:
Terminabsagen sind bis spätestens 24h bekannt zu geben, ansonsten wird ein Ausfallshonorar verrechnet mit Ausnahme bei Absagen aufgrund von Arzt-, Behördentermine oder Krankheit, hier ist eine Bestätigung oder Krankenmeldung vorzulegen. Ausfallshonorare werden von den Krankenkassen nicht übernommen!
Vortragstätigkeiten/Workshops:
Das Honorar richtet sich nach Zeitwand inkl. Vorbereitung, Fahrtkosten und Teilnehmeranzahl.